Direkt zum Inhalt Direkt zum Fußbereich
Zurück zur Übersicht

Fiskalerbschaft: Nachlassabwicklung für Fiskalerben
Entlasten. Abwickeln. Abschließen.

Bild einer Linde zum Thema Nachlassabwicklung für Fiskalerben

Wenn der Staat erbt, wird es selten einfach. Fällt ein Nachlass im Wege der Fiskalerbschaft dem Fiskus als gesetzlichem Erben zu, treffen die zuständigen Stellen häufig auf Vermögen, die alles andere als abwicklungsreif sind: Auslandsimmobilien und ausländische Konten, laufende Gesellschaftsbeteiligungen, führungslose Gesellschaften, offene Rechtsstreitigkeiten oder weit verzweigte, kleinteilige Vermögensmassen. Wo die eigene Verwaltung organisatorisch und strukturell an ihre Grenzen stößt, übernehmen wir.

LINTILIA wickelt im Auftrag von Fiskalerben komplexe Nachlässe vollständig ab — von der Sichtung und Sicherung über die Verwertung bis zur abschließenden Rechnungslegung. Wo es die Abwicklung erfordert, übernehmen wir auch persönlich Verantwortung: als Geschäftsführer oder Liquidator nachlasszugehöriger Gesellschaften. So bleibt die Organstellung dort, wo sie hingehört — bei erfahrenen Abwicklungsexperten, nicht in der Behörde.

Wenn der Staat erbt: das Erbrecht des Staates

Hinterlässt ein Verstorbener keine Erben, spricht man umgangssprachlich von einem „Nachlass ohne Erben“. Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden, erbt nach § 1936 BGB der Staat – in der Regel das Land, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, im Übrigen der Bund. Die Fiskuserbschaft wird dann von den zuständigen Landesbehörden verwaltet und abgewickelt.

Diese Seite richtet sich an die Behörden und Stellen, die eine Staatserbschaft für das Land oder den Bund abwickeln. Sind Sie selbst Erbe und suchen Unterstützung, finden Sie auf unserer Seite Hilfe bei der Nachlassabwicklung den passenden Einstieg.

Was wir für Fiskalerben übernehmen

  • Vollständige Nachlassabwicklung im Auftrag — Sichtung, Sicherung, Inbesitznahme, Verwertung und Rechnungslegung aus einer Hand
  • Nachlass mit Auslandsvermögen — Ermittlung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Konten und Beteiligungen im Ausland, in Abstimmung mit Korrespondenzanwälten vor Ort
  • Übernahme von Organstellungen — persönliche Übernahme von Geschäftsführungs- und Liquidatorenämtern, etwa wenn eine führungslose Gesellschaft im Nachlass liegt
  • Unternehmensbeteiligungen — Verwaltung, geordnete Fortführung und Verwertung von Beteiligungen und Geschäftsbetrieben
  • Nachlassverwertung für den Fiskus — wirtschaftliche Verwertung von Immobilien, beweglichem Vermögen und Rechten
  • Bereinigung streitiger Positionen — konsensorientierte Klärung von Forderungen, Verbindlichkeiten und offenen Verfahren

Ein Fiskalnachlass, der nicht abwicklungsreif ist?

Wir prüfen kurzfristig und unverbindlich, wie sich Ihr Nachlassfall strukturiert abwickeln lässt.

So läuft die Zusammenarbeit mit der Behörde ab

  • Erste Einschätzung — Sie schildern uns den Nachlassfall. Wir prüfen kurzfristig und unverbindlich, welche Vermögenswerte, Risiken und Beteiligungen eine Rolle spielen.
  • Beauftragung — Umfang und Zuständigkeiten legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
  • Sichtung und Sicherung — Wir nehmen den Nachlass in Besitz, sichern Vermögenswerte und verschaffen uns einen vollständigen Überblick, auch über Auslandsvermögen.
  • Verwaltung und Verwertung — Wir verwalten, führen geordnet fort oder verwerten, je nach Vermögensgegenstand und in Abstimmung mit Ihnen.
  • Rechnungslegung und Abschluss — Der Nachlass geht geordnet, dokumentiert und abgeschlossen an Sie zurück.

Warum LINTILIA

Mit mehreren Hundert bearbeiteten Nachlässen und mehr als 2.000 Nachlassinsolvenzverfahren bringen wir die Erfahrung mit, die auch weit verzweigte, kleinteilige Vermögensmassen im In- und Ausland beherrschbar macht. Unser Ziel: ein Nachlass, der geordnet, dokumentiert und abgeschlossen an Sie zurückgeht — ohne dass Ihre Verwaltung operative Risiken oder Organverantwortung tragen muss. Komplexes sorgenfrei gestalten — das gilt auch und gerade für die öffentliche Hand. Mehr zu unserem gesamten Leistungsspektrum finden Sie unter Nachlassabwicklung im Auftrag.

Häufige Fragen

Was ist eine Fiskalerbschaft?

Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt nach § 1936 BGB der Staat. Man spricht dann von einer Fiskalerbschaft oder Fiskuserbschaft.

Welche Nachlässe übernehmen Sie für den Fiskus?

Vor allem komplexe Nachlässe, etwa mit Auslandsvermögen, Unternehmensbeteiligungen, führungslosen Gesellschaften, offenen Rechtsstreitigkeiten oder weit verzweigten, kleinteiligen Vermögensmassen.

Übernehmen Sie auch Organstellungen in nachlasszugehörigen Gesellschaften?

Ja. Wo es die Abwicklung erfordert, übernehmen wir persönlich Geschäftsführungs- und Liquidatorenämter, damit die Organverantwortung nicht bei der Behörde liegt.

Wie erhalten wir eine erste Einschätzung?

Schreiben Sie unserem Ansprechpartner eine E-Mail mit den wesentlichen Eckdaten des Falls. Wir prüfen kurzfristig und unverbindlich, wie sich der Nachlass strukturiert abwickeln lässt.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Daniel Wozniak

Dr. Daniel Wozniak

Rechtsanwalt - Partner
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter Wirtschaftsmediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, erfahrener Experte für die Abwicklung komplexer Nachlassvermögen und Mitautor des Handbuchs Nachlassvermögensverwaltung. Er steht Fiskalerben-Vertretern als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung — von der ersten Einschätzung bis zur Schlussrechnung.

Telefon:
E-Mail:

„Unser Ziel sind umsetzbare Lösungen, die langfristigen Frieden sichern.“
— Dr. Daniel Wozniak

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen kurzfristig und unverbindlich, wie sich Ihr Nachlassfall strukturiert abwickeln lässt.