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Unternehmens­nachfolge steueroptimiert planen

Die Unternehmensnachfolge ist eine der weitreichendsten Entscheidungen im Leben eines Unternehmers – und eine der steuerlich komplexesten. LINTILIA LAW vereinigt erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Expertise und ist damit der ideale Partner, um die Nachfolge nicht nur rechtssicher, sondern auch steueroptimiert zu gestalten.

Ob die Übergabe innerhalb der Familie, an das bestehende Management oder an externe Erwerber erfolgen soll: Jede Nachfolgelösung verlangt eine individuelle steuerliche Gestaltung. Bereits die Wahl des Übertragungsweges – Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Verkauf oder eine Kombination dieser Instrumente – hat erhebliche Auswirkungen auf die erbschaftsteuerliche, ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Belastung aller Beteiligten. Wir analysieren die Ausgangssituation ganzheitlich und entwickeln ein Nachfolgekonzept, das sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Übergebers als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Nachfolgers berücksichtigt.

Ein zentraler Baustein der steueroptimierten Unternehmensnachfolge ist die Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG. Die Regelverschonung und die Optionsverschonung ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende oder vollständige Steuerbefreiung übertragenen Betriebsvermögens – erfordern jedoch die Einhaltung strenger Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen. Wir stellen sicher, dass die gesellschaftsrechtlichen Strukturen und die Vermögenszusammensetzung des Unternehmens so gestaltet sind, dass die Begünstigungsvoraussetzungen erfüllt werden, und begleiten die Einhaltung der Nachbehaltensfristen über den gesamten relevanten Zeitraum.

Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeiten der Stundung nach § 28 ErbStG und bei Großerwerben die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG. Bei Unternehmen mit hohem Verwaltungsvermögensanteil entwickeln wir Strategien zur rechtzeitigen Umstrukturierung, um die Begünstigungsfähigkeit des Betriebsvermögens herzustellen oder zu verbessern – stets unter Beachtung der Missbrauchsvorschriften und der aktuellen Rechtsprechung des BFH.

Die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Unternehmensnachfolge stehen gleichberechtigt im Fokus unserer Beratung. Bei Veräußerungen und Umstrukturierungen analysieren wir die Auswirkungen auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und gestalten den Übertragungsvorgang so, dass Freibeträge nach § 16 Abs. 4 EStG und ermäßigte Steuersätze nach § 34 Abs. 3 EStG bestmöglich genutzt werden. Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz setzen wir gezielt ein, um eine steuerneutrale Neuordnung der Unternehmensstruktur zu ermöglichen.

Auch komplexe Sondersituationen beherrschen wir: die Nachfolge in Unternehmen mit Auslandsbezug, die Übertragung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen Beteiligungsstrukturen, die Integration von Familienstiftungen oder Familiengesellschaften als Instrument der generationsübergreifenden Vermögensbindung sowie die Absicherung des Übergebers durch Nießbrauchsvorbehalte und Versorgungsleistungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sämtliche Steuerarten in ihrem Zusammenspiel berücksichtigen und wirtschaftlich tragfähig sind.

Wir sind vor Ort – deutschlandweit vertreten. Unser interdisziplinäres Team aus Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht, Steuerberatern und betriebswirtschaftlichen Beratern begleitet die Unternehmensnachfolge von der ersten strategischen Analyse über die Vertragsgestaltung bis zur vollständigen Umsetzung und steuerlichen Nachbetreuung. Dabei sind wir in ein Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Investoren eingebunden, das wir bei Bedarf einbeziehen.

Jede Unternehmensnachfolge ist so individuell wie das Unternehmen selbst. Fragen Sie uns nach unserer maßgeschneiderten Lösung für Sie!