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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gleißbühlstrasse 11
90402 Nürnberg

LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Oberlindau 54-56
60323 Frankfurt am Main

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Anwaltliche Tätigkeiten

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website bieten wir Informationen über unsere Dienstleistunen an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

PDF-Dokumente entsprechen evtl. noch nicht ganz den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Die PDFs sollen bis Ende Juli barrierefrei gestaltet sein.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Wir freuen uns, wenn Sie uns Feedback oder Verbesserungsmöglichkeiten mitteilen.

E-Mail: ,

Link zur Website: https://www.lintilia.de