Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gleißbühlstrasse 11
90402 Nürnberg
LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Oberlindau 54-56
60323 Frankfurt am Main
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Anwaltliche Tätigkeiten
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website bieten wir Informationen über unsere Dienstleistunen an.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente entsprechen evtl. noch nicht ganz den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Die PDFs sollen bis Ende Juli barrierefrei gestaltet sein.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Wir freuen uns, wenn Sie uns Feedback oder Verbesserungsmöglichkeiten mitteilen.
E-Mail: ,
Link zur Website: https://www.lintilia.de