Direkt zum Inhalt Direkt zum Fußbereich
Zurück zur Übersicht

Insolvenz einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) – Besonderheiten und rechtliche Folgen

Die Insolvenz einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist ein rechtlicher Sonderfall. Sie betrifft nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern auch Anleger, Fonds und die Finanzmarktaufsicht. LINTILIA LAW verfügt über herausragende Erfahrung in diesem Bereich und begleitet solche Verfahren kompetent, effizient und rechtssicher.

1. Einleitung: Warum die Insolvenz einer KVG ein Sonderfall ist

KVGs verwalten Investmentfonds, bündeln Anlegergelder und stellen sicher, dass diese nach den strengen Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) angelegt werden. Kommt es zur Insolvenz, greifen Insolvenzrecht, Aufsichtsrecht und Kapitalmarktrecht ineinander – mit erheblichen Auswirkungen für Anleger, Gläubiger und den Finanzmarkt.

2. Rechtlicher Rahmen: Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB

Nach § 17 KAGB dürfen Kapitalverwaltungsgesellschaften nur mit BaFin-Zulassung tätig sein. Sie übernehmen die Verwaltung von OGAW und AIF, das Risikomanagement sowie Berichtspflichten gegenüber Anlegern. Das Gesellschaftsvermögen der KVG und das verwaltete Sondervermögen der Fonds sind strikt voneinander getrennt. Nach § 92 KAGB gehört das Fondsvermögen nicht zur Insolvenzmasse der KVG.

3. Besonderheiten einer KVG-Insolvenz

  • Sondervermögen bleibt geschützt: Fondsvermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse.
  • BaFin-Beteiligung: Nach §§ 38, 44 KAGB kann die Aufsicht eingreifen.
  • Verwaltungskontinuität: Fonds dürfen nicht herrenlos bleiben, eine andere KVG oder die Verwahrstelle muss übernehmen.
  • Ähnlichkeit mit Banken- und Versicherungsinsolvenzen: auch hier steht der Anlegerschutz im Vordergrund.

4. Praktische Folgen für Anleger und Fonds

Anleger müssen sich bewusst sein: Das Fondsvermögen bleibt geschützt. Herausforderungen entstehen bei der Verwaltung:

  • Neubestellung einer KVG durch die BaFin.
  • Übernahme durch Verwahrstelle als Übergangslösung (§ 80 KAGB).
  • Liquidation von Fonds falls keine Anschlussverwaltung möglich ist.
  • Unsicherheit über Ausschüttungen und weitere Anlageentwicklung bis zur Stabilisierung.

5. Rolle des Insolvenzverwalters oder Sachwalters

Der Insolvenzverwalter einer KVG muss insolvenzrechtliche Aufgaben mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen verbinden:

  • Koordination mit der BaFin und Abstimmung aller wesentlichen Maßnahmen.
  • Prüfung von Fortführung oder Abwicklung der Gesellschaft.
  • Haftungsfragen gegenüber Geschäftsleitern (§ 43 GmbHG, § 93 AktG analog).
  • Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO bei unzulässigen Zahlungen.

6. Sanierungsmöglichkeiten und Alternativen

Sanierung ist möglich, z. B. in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren, wenn BaFin und Anlegervertrauen gesichert bleiben:

  • Übertragung der Verwaltung auf eine andere KVG.
  • Übernahme durch die Verwahrstelle.
  • Verkauf der KVG als Rechtsträger.

7. LINTILIA LAW – Expertise in besonderen Insolvenzverfahren

Die Insolvenz einer KVG ist selten, aber hochkomplex. LINTILIA LAW ist seit Jahren auf besondere Formen der Insolvenzverwaltung spezialisiert. Dazu zählen regulierte Finanzdienstleister, Unternehmen mit Konzernstrukturen und Verfahren mit Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Aufsichtsrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt: kapitalmarktrelevante Verfahren. Prof. Dr. Jan Roth hat bereits als Insolvenzverwalter börsennotierte Aktiengesellschaften und börsennotierte Anleihen erfolgreich verwaltet. Diese Erfahrung ist einzigartig und zeigt, dass LINTILIA LAW auch Verfahren mit erheblicher Kapitalmarktbeteiligung sicher und souverän steuert.

  • Erfahrung mit regulierten Unternehmen und KVGen.
  • Praxis in Verfahren börsennotierter Gesellschaften und Anleihen.
  • Interdisziplinäres Team aus Juristen, Betriebswirten und Sanierungsexperten.
  • Hohe Anerkennung bei Gerichten und Aufsichtsbehörden.
  • Schnelle Handlungsfähigkeit in Krisensituationen.

8. Fazit

Die Insolvenz einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist eine komplexe Ausnahmesituation. Zwar bleibt das Fondsvermögen geschützt, doch Verwaltung und Abwicklung erfordern höchste Professionalität. LINTILIA LAW verbindet insolvenzrechtliches Know-how mit aufsichtsrechtlicher Expertise und kapitalmarkterfahrener Praxis.

Wenn Sie Unterstützung in einem solchen Verfahren benötigen, stehen wir Ihnen vertraulich zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen.