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Internationales Erbrecht

Grenzüberschreitende Erbfälle zuverlässig klären – rechtlich, steuerlich und organisatorisch.

Immer mehr Nachlässe haben heute einen Auslandsbezug: Immobilien in Spanien oder Italien, Bankkonten in Skandinavien, Beteiligungen an Unternehmen in den USA oder ein längerer Lebensmittelpunkt in Australien. Solche Konstellationen werfen Fragen auf, die sich nicht allein nach deutschem Recht beantworten lassen. Es geht um die anwendbare Rechtsordnung, um internationale Zuständigkeiten, um Formfragen von Testamenten, um die Abwicklung in mehreren Staaten – und um Steuern.

Wir begleiten Erblasser:innen und Erb:innen in internationalen Nachlassangelegenheiten mit klarem Prozess, belastbarer Expertise und einem Netzwerk aus lokalen Anwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen vor Ort. Unser Anspruch: Eine Gesamtlösung, die Rechtssicherheit schafft, wirtschaftlich sinnvoll ist und praktisch umgesetzt wird – über Grenzen hinweg.

Was wir für Sie tun

Klärung der anwendbaren Rechtsordnung

Wir prüfen, welches Recht auf den Erbfall oder einzelne Vermögenswerte anzuwenden ist – etwa nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) oder nationalen Kollisionsnormen außerhalb der EU. Dabei berücksichtigen wir u. a. gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl, Güterstand und Besonderheiten wie Nachlassspaltung.

Internationale Zuständigkeiten und Ablaufplanung

Wir ordnen Gerichtsbarkeiten, Nachlasszeugnisse (z. B. Europäisches Nachlasszeugnis) und Behördenwege. Auf dieser Basis entwickeln wir einen realistischen, abgestimmten Ablaufplan für die Nachlassabwicklung in allen betroffenen Ländern.

Kooperation mit lokalen Partnern

Wo vor Ort gehandelt werden muss – Grundbucheintragungen, Banklegitimationsprüfungen, Nachlasssicherungen, Unternehmensmaßnahmen – arbeiten wir eng mit spezialisierten Kanzleien in Spanien, Australien, den USA, Italien und skandinavischen Ländern zusammen. Wir koordinieren die Kommunikation und sorgen dafür, dass alle Schritte rechtlich und zeitlich ineinandergreifen.

Steuerliche Begleitung aus einer Hand

Grenzüberschreitende Erbfälle sind ohne Steuerrecht nicht vollständig zu lösen. Wir planen und erledigen die erbschaft- und einkommensteuerlichen Themen im In- und Ausland, inklusive Doppelbesteuerungsfragen, Anrechnung ausländischer Steuern und Deklarationspflichten. Das Ziel: Steuerrisiken minimieren, Rechtssicherheit maximieren. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite Expertise.

Nachlassorganisation und -verwaltung

Von der Inventarisierung über die Sicherung und Bewertung bis zur Verwertung und Verteilung: Wir übernehmen die praktische Abwicklung – auch als Nachlassverwalter:in, Testamentsvollstrecker:in oder Treuhänder:in –, einschließlich der Koordination mit Banken, Behörden und Miterb:innen. Mehr dazu unter Expertise.

Typische Fragestellungen

  • Welches Erbrecht gilt? Deutsches Recht, das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts, oder – nach zulässiger Rechtswahl – ein anderes? Gilt für Immobilien etwas Besonderes?
  • Welche Behörde ist zuständig? Brauche ich ein Europäisches Nachlasszeugnis oder nationale Erbnachweise?
  • Wie werden ausländische Vermögenswerte übertragen? Grundbuch, Gesellschaftsregister, Bankkonten, Depots – jeweils mit eigenen Formvorgaben.
  • Wie vermeide ich Doppelbesteuerung? Welche Steuererklärungen sind in Deutschland und im Ausland abzugeben, und wie werden sie koordiniert?
  • Wie sichere ich den Nachlass? Sofortmaßnahmen, Vollmachten, Nachlasskonten, interimistische Verwaltung, Kommunikation mit Miterb:innen und Gläubigern.

Unser Ansatz

  • Ganzheitlich – Wir denken Erbrecht, Internationales Privatrecht, Registerpraxis und Besteuerung zusammen.
  • Pragmatisch – Wir entwickeln Abläufe, die vor Ort funktionieren.
  • Transparent – Klarer Zeit- und Maßnahmenplan, strukturierte Kommunikation, belastbare Dokumentation.
  • Vorausschauend – Gestaltung zu Lebzeiten, um spätere Konflikte und Kosten zu vermeiden (Testament, Erbvertrag, Rechtswahl, Strukturierung von Auslandsvermögen). Siehe auch Expertise.

Länderschwerpunkte

Spanien

Spanien ist für deutsche Erbfälle mit Auslandsimmobilien besonders relevant.

  • Immobilien: Erforderlich sind notariell beurkundete Dokumente und Registereinträge; häufig sind beglaubigte Übersetzungen und Apostillen nötig.
  • Steuern: Regionale Unterschiede bei der Erbschaftsteuer; sorgfältige Fristen- und Dokumentensteuerung ist entscheidend.
  • Praxis: Wir koordinieren Notartermine und Grundbuchvollzüge mit unseren Partner:innen vor Ort und klären, ob deutsches Recht oder spanisches Recht maßgeblich ist.

Australien

Australien verlangt in vielen Fällen einen Grant of Probate oder Letters of Administration.

  • Nachweis der Erbenstellung: Form- und Beleganforderungen variieren zwischen den Bundesstaaten.
  • Vermögenswerte: Banken und Broker verlangen länderspezifische Nachweise; teils komplexe Identifizierungsprozesse.
  • Praxis: Wir strukturieren den Antrag, koordinieren die Einreichung über lokale Kanzleien und synchronisieren die steuerliche Behandlung mit den deutschen Pflichten.

USA

Die USA sind durch Bundesstaatenrecht geprägt; Nachlassverfahren (Probate) unterscheiden sich stark.

  • Unternehmensbeteiligungen und Wertpapierdepots bedingen oft länder- und depotbezogene Freigaben.
  • Formfragen: Anerkennung ausländischer Testamente, notarielle Erfordernisse, Medallion Signature Guarantees.
  • Praxis: Wir wählen die richtige Verfahrensstrategie mit lokalen Counsel, sichern Vermögenswerte und stimmen die steuerlichen Folgen ab.

Italien

  • Registerpraxis: Für Immobilienübertragungen sind präzise notarielle Abläufe und Registereinträge maßgeblich.
  • Form und Übersetzung: Strenge Formvorgaben, Erfordernis von beglaubigten Übersetzungen und teils Apostillen.
  • Praxis: Wir verbinden die erbrechtliche Klärung mit der steuerlichen Umsetzung und stellen einen reibungslosen Vollzug sicher.

Skandinavische Länder

(Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland)

  • Effiziente Behördenabläufe bei gleichzeitig hohen formellen Anforderungen.
  • Bank- und Registerpraxis: Klare, aber strikt einzuhaltende Identitäts- und Dokumentationspflichten.
  • Praxis: Wir planen die Schritte frühzeitig und orchestrieren die Kommunikation mit Banken und Behörden über unsere lokalen Partner:innen.

Gestaltung zu Lebzeiten

  • Rechtswahl zur gewünschten Rechtsordnung, sofern zulässig (z. B. nach EuErbVO).
  • Testamentsgestaltung mit eindeutigen Anordnungen, ggf. getrennte Testamente für unterschiedliche Länder (nur, wenn sinnvoll und kompatibel). Mehr Informationen unter Expertise.
  • Strukturierung von Auslandsvermögen (Gesellschaften, Trusts, Nießbrauch, Vollmachten).
  • Steuerliche Vorbereitung (Freibeträge, Bewertung, Vermeidung von Doppelbesteuerung, Fristen).

Ablauf in der Nachlassabwicklung

  1. Erstaufnahme & Analyse – Wir erfassen Vermögenswerte, Beteiligte und Rechts- sowie Steuerfragen.
  2. Rechtsgrundlagen & Zuständigkeit – Prüfung der anwendbaren Ordnung(en), Gerichtsbarkeit, erforderlicher Nachweise.
  3. Maßnahmenplan – Priorisierte Schritte in allen Ländern, Verantwortlichkeiten, Fristen, Dokumente.
  4. Umsetzung vor Ort – Koordiniert über lokale Kanzleien und Notariate; wir bleiben zentraler Ansprechpartner.
  5. Steuerliche Erklärungen – Harmonisierte Deklaration in Deutschland und im Ausland, Anrechnung und Bescheide im Blick.
  6. Dokumentation & Abschluss – Rechtssicherer Vollzug, Verteilung, Abschlussbericht und ggf. fortlaufende Verwaltung.

Warum LINTILIA LAW

  • Erfahren in komplexen Nachlässen: Wir verbinden erbrechtliche Expertise mit praktischer Nachlassverwaltung – auch als Testamentsvollstrecker:in, Verwalter:in oder Treuhänder:in.
  • International vernetzt: Bewährte Zusammenarbeit mit lokalen Anwält:innen in Spanien, Australien, USA, Italien und Skandinavien.
  • Steuerrecht im Blick: Wir übernehmen die gesamte steuerliche Abwicklung und vermeiden Doppelstrukturen.
  • Ein Ansprechpartner: Wir koordinieren alle Beteiligten und halten Sie über Fortschritte und Entscheidungen transparent informiert.

Was Ihr Fall braucht

Jede internationale Erbsituation ist anders. Entscheidend sind frühzeitige Klarheit über das anwendbare Recht, strukturierte Abläufe in allen betroffenen Ländern und konsequente steuerliche Koordination. Genau das leisten wir – effizient, nachvollziehbar und zielorientiert.

Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Erbfall oder Ihre Nachlassplanung einen Auslandsbezug hat. Wir verschaffen Ihnen den Überblick – und setzen die Lösung um.