Nachlassvermögensverwaltung
Nachlassvermögensverwaltung erfordert mindestens zweierlei: Erfahrung in der Verwaltung unterschiedlichster Vermögen und erbrechtliches sowie erbschaftsteuerrechtliches Know-how. LINTILIA LAW vereinigt beides in sich und ist deswegen der ideale Partner für jede Form der Nachlassvermögensverwaltung.
Unabhängig davon, ob ein Nachlass bestmöglich liquidiert und anschließend an Erben oder andere Begünstigte verteilt werden soll, oder ob er dauerhaft verwaltet und lediglich die Erträge an Begünstigte ausgeschüttet werden sollen – wir garantieren die Umsetzung des Willens des Erblassers nach dem Tode gleichermaßen wie die sorgenfreie Abwicklung oder dauerhafte Verwaltung des Nachlasses für Erben und Begünstigte.
Auch komplexe Sondersituationen wie die Übernahme der Geschäftsführung in nachlasszugehörigen Unternehmen, Vermögen im europäischen und außereuropäischen Ausland oder den Umgang mit streitigen Erbengemeinschaften beherrschen wir.
Wir sind vor Ort - an 9 Standorten bundesweit. Wir verfügen über betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how sowie Management-Erfahrung. Unser Erfahrungsschatz reicht von der Abwicklung insuffizienter Nachlässe und Befriedigung der Nachlassgläubiger im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens bis hin zur Verwaltung und Verwertung sehr vermögender Nachlässe als Testamentsvollstrecker und Treuhänder. Wir werden für Erblasser, Erben und Nachlassgläubiger tätig und sind Ihr Ansprechpartner für jede Sondersituation in Nachlassangelegenheiten, die eine Vermögensverwaltung erfordert. Zudem sind wir in ein internationales Netzwerk aus Beratern aller Disziplinen sowie Investoren eingebunden.
Für die Bewältigung der meisten Nachlasssituationen braucht es nicht „Schema F“, sondern Kreativität und Innovation. Fragen Sie uns nach unserer individuellen Lösung für Sie!