Direkt zum Inhalt Direkt zum Fußbereich
Zurück zur Übersicht

Nachlass­pflegschaften & Nachlass­verwaltungen

Unsere Tätigkeiten:

  • Wir stehen für die Übernahme des Amtes des Nachlasspflegers und des Nachlassverwalters zur Verfügung, insbesondere wenn sich im Nachlass Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen befinden oder Auslandsvermögen vorhanden ist.
  • Wir unterstützen eingesetzte Nachlasspfleger und Nachlassverwalter bei ihrer Tätigkeit, dies insbesondere in den Fällen, in denen
    • Unternehmensbeteiligungen,
    • laufende Unternehmen,
    • Auslandsvermögen
    im Nachlass vermutet werden oder bereits bekannt sind bei der Ermittlung und Verwaltung dieser Vermögensgegenstände.
  • Wir beraten eingesetzte Nachlasspfleger und Nachlassverwalter in allen Belangen, die ihr Amt mit sich bringt.

Nachlasspflegschaft – Nachlassverwaltung

  • Gem. § 1960 BGB kann das Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses einen Nachlasspfleger bestellen, wenn die Erben unbekannt sind oder noch keine Annahme der Erbschaft erfolgt ist.
  • Es handelt sich folglich um die Fälle, in denen der Nachlass ohne tatsächliche Verwaltung ist.
  • Der Zweck der Nachlasspflegschaft ist es, den Nachlass für den unbekannten Erben in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten.
  • Die Nachlassverwaltung ist gemäß § 1975 BGB eine spezielle Form der Nachlasspflegschaft, die den Zweck der Befriedigung der Nachlassgläubiger verfolgt. Ihr Ziel ist hierbei die vollständige Befriedigung der Nachlassgläubiger und nicht etwa wie im Nachlassinsolvenzverfahren die anteilige Befriedigung.

Sowohl für den Nachlasspfleger als auch den Nachlassverwalter können sich erhebliche Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Amtes ergeben, sofern der Nachlass unübersichtlich ist, Auslandsvermögen vorhanden ist oder Unternehmensbeteiligungen oder ein Unternehmen Bestandteil des Nachlasses sind.

Unternehmen

Wir übernehmen für Nachlasspfleger und Nachlassverwalter die komplette Interims-Geschäftsführung. Wir sind im Unternehmen vor Ort und kümmern uns um das laufende Tagesgeschäft, tätigen notwendige Bestellungen, korrespondieren mit Geschäftspartnern, treiben Forderungen ein und nehmen uns den Interessen der Arbeitnehmer an.

Unser fundiertes Know-How in Unternehmensfortführungen, - sanierungen und auch – insolvenzverfahren erlaubt es uns, effizient mit den Herausforderungen eines Unternehmens im Nachlass arbeiten und dem Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter hier einen großen Zeitaufwand abnehmen zu können.

Komplexe Vermögensverhältnisse

Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen Sachverständigen und Experten für alle Verwertungsangelegenheiten zusammen. Gemeinsam be- und verwerten wir für Nachlasspfleger und Nachlassverwalter nicht nur beispielsweise den Forst in Rumänien, sondern gerne auch das Erbbaurecht an einem Schlösschen im Odenwald, treiben Mietforderungen in Frankreich ein und spüren ein wertvolles Gemälde eines alten Künstlers auf, um es schließlich gewinnbringend versteigern zu lassen.