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Nachlassplanung

Unsere Leistungen in der Nachlassplanung

  • In der Nachlassplanung unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihren letzten Willen rechtssicher und klar zu regeln. Wir entwickeln rechtliche Konzepte, die sowohl den Wünschen des Erblassers als auch den Interessen der Erben gerecht werden – auch bei komplexen Vermögensstrukturen, Unternehmensanteilen oder grenzüberschreitenden Nachlässen. Dabei setzen wir auf vorausschauende Gestaltung statt kurzfristige Lösungen.
  • Im Rahmen der Planung der Erbfolge übernehmen wir die textliche Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, die präzise auf Ihre individuelle Lebenssituation abgestimmt sind und potenzielle Konflikte von Beginn an minimieren. Eine klare, juristisch belastbare Formulierung ist der Schlüssel dazu, dass Ihr Wille auch nach vielen Jahren tatsächlich umgesetzt wird.
  • Auch bei der vorweggenommenen Erbfolge (also der lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten) helfen wir bei der Gestaltung. Hier kommen Schenkungen, ggf. ein Vorbehaltsnießbrauch oder die Einrichtung familieninterner Regelungen in Betracht. Steuerliche Belastungen lassen sich reduzieren und ein geordneter Übergang innerhalb der Familie wird gewährleistet.
  • Wir prüfen zudem, ob in Ihrer Nachlassplanung ergänzende Instrumente wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Gesellschaftsverträge berücksichtigt werden sollten, um Ihr Gesamtkonzept rechtlich stimmig und lückenlos zu machen.

Nachlassplanung bei Unternehmensvermögen

In der Nachlassplanung für Unternehmer liegt ein zentraler Punkt auf dem Erhalt und geordneten Fortbestand des Unternehmens. Übergänge müssen klar strukturiert werden – sowohl intern in der Familie als auch gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Mitarbeitenden. Wir entwickeln Lösungen, die wirtschaftliche Kontinuität und die Wahrung des Erblasserwillens sicherstellen. Dabei – und das darf nicht unterschätzt werden – prognostizieren wir dem Unternehmen bzw. seiner Geschäftsleitung den todesfallbedingten Liquiditätsbedarf der Erben und anderen Erbfallbeteiligten.

Zu den möglichen Gestaltungen im Rahmen der Nachlassplanung gehören die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung, die Übertragung von Anteilen zu Lebzeiten oder die Etablierung von Treuhandstrukturen. Diese sorgen dafür, dass Handlungsfähigkeit erhalten bleibt und das Unternehmen nicht in eine unsichere Übergangsphase gerät.

Besonders sensibel ist die Nachlassplanung bei Minderjährigen oder noch nicht handlungsfähigen Vermögensnachfolgern. In solchen Fällen schaffen wir Übergangsstrukturen, die das Vermögen schützen, das Unternehmen funktionsfähig halten und klare Entscheidungswege sicherstellen, bis die Nachfolge tatsächlich angetreten kann. Wir haben Erfahrung in der interimistischen Fortführung von Unternehmen – eine Geschäftsleitung auf Zeit.

Beratung zur Nachlassplanung – klar, professionell, individuell

Unsere Beratung ist verständlich, transparent und persönlich: Wir erläutern Schritt für Schritt, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, welche rechtlichen und steuerlichen Folgen diese haben und welche Gestaltung am besten zu Ihren Zielen passt.

Im Rahmen der Nachlassplanung decken wir die volle rechtliche Bandbreite ab: Pflichtteilsfragen, Erb- und Schenkungssteuer, internationale Nachlasskonstellationen, Fragen zur Absicherung von Angehörigen oder zur Abwicklung von Immobilienvermögen. So entsteht eine Lösung, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch langfristig tragfähig ist.

Wir verstehen Nachlassplanung nicht als einmalige, kurzfristige Beratungsleistung, sondern als strategischen Prozess. Dazu gehört es, die persönliche Lebenssituation und mögliche zukünftige Entwicklungen einzubeziehen – etwa neue Familienkonstellationen, Veränderungen im Vermögensportfolio oder steuerrechtliche Anpassungen.

Ein wesentlicher Vorteil frühzeitiger Nachlassplanung ist die Reduzierung von Unsicherheiten. Sie wissen genau, wie Ihr Vermögen verteilt wird, welche steuerlichen Vorteile Sie nutzen können und wie mögliche Streitpunkte unter Angehörigen ausgeschlossen werden.

Nachlassplanung: Für Sicherheit und Frieden in der Familie

Die frühzeitige Planung ist der Schlüssel, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. In der Nachlassplanung steht immer Ihr Wille im Mittelpunkt – wir sorgen dafür, dass er nicht nur rechtlich bindend ist, sondern auch für die Beteiligten klar nachvollziehbar bleibt.

Häufig sehen wir, dass eine vorausschauende Nachlassplanung nicht nur Vermögenswerte sichert, sondern auch Beziehungen stärkt. Offene Kommunikation, begleitet von einer neutralen juristischen Instanz, schafft Klarheit und beugt Missverständnissen vor.

Dank unserer kanzleiinternen, umfassend vernetzten Expertise aus Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht stellen wir sicher, dass jede Nachlassplanung rechtlich stimmig, steuerlich optimiert und wirtschaftlich sinnvoll ist – auch bei internationalen Vermögensstrukturen.

Wir begleiten Sie nicht nur in der Konzeptphase, sondern auch bei der praktischen Umsetzung Ihrer Nachlassplanung. Dazu gehört die Abstimmung mit einem Notar, wenn Ihr Testament nicht handschriftlich verfasst werden soll, ggf. Ihrem Steuerberater und u.U. weiteren Beteiligten, damit alle Bausteine nahtlos ineinandergreifen.

Unser Ziel ist es, dass Ihre Nachlassplanung Sicherheit gibt – Ihnen, Ihren Angehörigen und ggf. auch Ihren Geschäftspartnern. Denn eine klare Regelung schützt nicht nur das materielle Vermögen, sondern auch das, was oft noch wertvoller ist: Frieden und Zusammenhalt in der Familie.