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Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
Sanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung – sicher strukturiert, rechtlich sicher planbar und konsequent umgesetzt.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der (vorläufigen) Eigenverwaltung. Es verschafft sanierungsfähigen Unternehmen einen zeitlich befristeten rechtlichen Schutz, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Während die Geschäftsführung im Amt bleibt, überwacht ein zunächst vorläufiger Sachwalter die Rechtmäßigkeit des Sanierungsverfahrens. Ziel ist eine tragfähige Sanierung, die Vermögenswerte, Arbeitsplätze und Gläubigerinteressen bestmöglich wahrt.
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schutzschirm vorliegen, übernehmen die Eigenverwaltung (als Generalbevollmächtigter oder CRO) und stellen eigene juristische und betriebswirtschaftliche Teams direkt im Unternehmen ein – bundesweit. Alternativ können wir die Schutzschirmbescheinigung erstellen oder einer unserer LINTILIA-Partner Prof. Dr. Jan Roth, Dr. Daniel Wozniak oder Christian Weiß kann als gerichtsbekannter Insolvenzexperte die Rolle des gerichtlich bestellten Sachwalters übernehmen.
Was ist das Schutzschirmverfahren?
Rechtsgrundlage ist § 270d InsO. Das Schutzschirmverfahren wird zwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung angeordnet. Es schützt das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und schafft einen geordneten Rahmen, in dem ein Insolvenzplan erarbeitet wird. Während dieser Phase bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig; ein vorläufiger Sachwalter wird zur Überwachung eingesetzt. Die Schutzwirkung ist zeitlich befristet: Innerhalb von maximal drei Monaten muss ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Damit ist das Verfahren auf schnelle Stabilisierung und eine planbasierte Sanierung angelegt.
Weitere Informationen zur Eigenverwaltung finden Sie auf der Seite Insolvenz in Eigenverwaltung sowie im Überblick unter Expertise.
Zugangsvoraussetzungen
- Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern muss sich in einer vorgelagerten Krisensituation befinden.
- Positive Sanierungsperspektive: Es muss eine realistische Aussicht bestehen, das Unternehmen durch einen Plan zu stabilisieren und fortzuführen.
- Schutzschirmbescheinigung: Ein unabhängiger Gutachter muss diese Voraussetzungen bestätigen und zugleich den Nichteintritt der Zahlungsunfähigkeit bescheinigen.
Im Rahmen der Bescheinigung wird die wirtschaftliche Lage analysiert, die Sanierungsfähigkeit bewertet und eine Abgrenzung der Insolvenzgründe vorgenommen. Tritt während des Verfahrens dennoch Zahlungsunfähigkeit ein, ist dies dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.
Planbarkeit, Sicherheit und Gläubigervertrauen im Schutzschirm
- Bestimmung des Sachwalters: Über das bloße Vorschlagsrecht hinaus kann der Schuldner im Schutzschirmverfahren eine konkrete Person benennen, die – sofern sie eine geeignete Person im Sinne von § 56 InsO ist (insbesondere unabhängig und fachkundig) – vom Gericht zum Sachwalter bestellt wird. Dadurch ist das Zusammenspiel zwischen Geschäftsführung und beaufsichtigendem Sachwalter vorhersehbar und kalkulierbar.
- Schutzschirmbescheinigung als Vertrauensanker: Die Bescheinigung dokumentiert, dass nicht bis zur Zahlungsunfähigkeit gewartet wurde, sondern frühzeitig gehandelt wird und eine Sanierungsperspektive besteht. Das schafft ein deutlich höheres Vertrauen bei Banken, Lieferanten und weiteren Stakeholdern als in anderen Verfahrensarten.
- Hohe Sanierungschancen und Eigentümerkontinuität: Durch die planvolle Vorgehensweise und das gesteigerte Gläubigervertrauen gelingen Sanierungen häufig. In vielen Fällen können die bisherigen Unternehmer und Gesellschafter ihr Unternehmen saniert fortführen und behalten.
Praktische Hintergründe zur Eigenverwaltung finden Sie ebenfalls auf Insolvenz in Eigenverwaltung; eine Übersicht unserer Leistungen bietet die Seite Expertise.
Ablauf und Zeitachsen
- Vorprüfung und Vorbereitung: Analyse der wirtschaftlichen Situation, Prüfung der Sanierungsoptionen, Entscheidung zwischen Schutzschirm, Eigenverwaltung oder Alternativen.
- Antragstellung: Einreichung von Insolvenzantrag, Schutzschirm-Antrag, Schutzschirmbescheinigung und Grobkonzept; ggf. Vorschlag für den Sachwalter.
- Gerichtliche Anordnung: Anordnung des Schutzschirms, Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Frist von maximal drei Monaten für die Planvorlage.
- Stabilisierungsphase: Umsetzung erster Maßnahmen, Liquiditätssteuerung, Stakeholder-Kommunikation und parallele Erarbeitung des Insolvenzplans.
- Verfahrenseröffnung und Planbestätigung: Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung, Gläubigerabstimmung und gerichtliche Bestätigung.
- Planvollzug: Umsetzung, Reporting und Nachsteuerung.
Nützliche vertiefende Informationen zur Eigenverwaltung finden Sie unter Insolvenz in Eigenverwaltung. Für strategische Vorüberlegungen empfiehlt sich außerdem ein Blick in unsere Expertise.
Rechte, Pflichten und Besonderheiten
Das Schutzschirmverfahren gewährt Vollstreckungsschutz und ermöglicht eine geordnete Stabilisierung. Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig, ist jedoch verpflichtet, die Sanierungsziele konsequent zu verfolgen und eng mit dem Sachwalter zusammenzuarbeiten. Dieser überwacht die wirtschaftliche Angemessenheit und berichtet an das Gericht. Besondere Sorgfalt erfordert die Anzeigepflicht beim Eintritt von Zahlungsunfähigkeit sowie die Einbindung der wesentlichen Stakeholder. Hinweise zum Rollenverständnis und zur Zusammenarbeit in der Eigenverwaltung finden Sie ebenfalls auf Insolvenz in Eigenverwaltung.
Abgrenzung: vorläufige Eigenverwaltung ohne Schutzschirm
- Zugang: Schutzschirm nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit.
- Bescheinigung: Schutzschirm erfordert zwingend eine Schutzschirmbescheinigung; die einfache Eigenverwaltung nicht.
- Bestellung des Sachwalters: Praktisch bestimmt der Schuldner den Sachwalter, sofern die benannte Person die Eignungsvoraussetzungen erfüllt.
- Fristen: Klare, auf drei Monate begrenzte Planfrist.
Eine ausführliche Darstellung der Eigenverwaltung finden Sie auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Einen Überblick zu weiteren Beratungsfeldern gibt die Seite Expertise.
Unsere Leistungen im Schutzschirmverfahren
- Prüfung der Voraussetzungen: Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen und Abwägung alternativer Wege.
- Erstellung der Schutzschirmbescheinigung: Unabhängige Bescheinigung nach anerkannten Standards; Dokumentation der Sanierungsfähigkeit und Insolvenzgrundlage.
- Antrag und Kommunikation mit dem Gericht: Erstellung sämtlicher Unterlagen, Abstimmung mit dem Gericht und Begleitung von Anhörungen.
- Eigenverwaltung als Generalbevollmächtigter oder CRO: Einrichtung der Organisationsstrukturen, Cash-Management, Reporting und Stakeholder-Kommunikation.
- Auswahl und Vorbereitung des Sachwalters: Unterstützung bei der Bestimmung einer geeigneten Person; Abstimmung mit Gericht und wesentlichen Gläubigern.
- Einsatz eigener Teams: Vor-Ort-Unterstützung in Finanzen, Recht, Personal und weiteren Kernbereichen im gesamten Bundesgebiet.
- Erstellung und Umsetzung des Insolvenzplans: Entwicklung des Plans, Begleitung der Gläubigerabstimmung und Steuerung der Umsetzung nach gerichtlicher Bestätigung.
- Sachwaltertätigkeit: Alternativ Übernahme der Rolle des Sachwalters durch Prof. Dr. Jan Roth (strikte Trennung zu einer Tätigkeit als Generalbevollmächtigter/CRO).
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Geeignetheit des Verfahrens
Das Schutzschirmverfahren eignet sich insbesondere für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, aber vor dieser Schwelle stehen. Mit der Bescheinigung und der planbaren Bestellung des Sachwalters sind die Sanierungsaussichten regelmäßig sehr gut; nicht selten können die bisherigen Unternehmer und Gesellschafter das Unternehmen sanierungsbedingt fortführen und behalten. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten oder fehlt eine Sanierungsperspektive, kommen andere Wege in Betracht. Hinweise zur Entscheidungsfindung finden Sie auf Insolvenz in Eigenverwaltung.
Typische Unterlagen
- Aktuelle Liquiditätsübersicht (Status und Planung)
- Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Offene Posten, Forderungsverzeichnisse und Finanzierungsverträge
- Informationen zu Sicherheiten und Gesellschafterstruktur
- Darstellung der geplanten Sanierungsmaßnahmen
Für Rückfragen und zur Abstimmung der nächsten Schritte nutzen Sie bitte unsere Kontakt-Seite.
Ihr nächster Schritt
Wir prüfen schnell und fundiert, ob ein Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen in Betracht kommt. Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle als Generalbevollmächtigter oder CRO, stellen Teams vor Ort zur Verfügung und entwickeln den Insolvenzplan. Alternativ stehen wir für die Tätigkeit als Sachwalter zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie prüfen möchten, ob ein Schutzschirmverfahren Ihr Unternehmen stabilisieren und den Weg für eine erfolgreiche Sanierung öffnen kann.