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Wirtschaftliche Win-Win-Situationen schaffen

LINTILIA ist die Kanzlei für das konsensorientierte Handling komplexer Vermögensstrukturen – sei es im Nachlass oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese Expertise schafft einen echten Mehrwert für Mandanten und Gläubiger.
Leistungen
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Nachlassvermögens­verwaltung

LINTILIA LAW bietet umfassende Dienstleistungen in der Nachlassvermögensverwaltung, kombiniert fundierte Erfahrung in Vermögensverwaltung mit erbrechtlichem und steuerlichem Know-how und ist damit ein idealer Partner in diesem Bereich. Sie unterstützen Erblasser und Erben sowohl bei der Liquidierung und Verteilung als auch bei der dauerhaften Verwaltung von Nachlässen und gewährleisten die Einhaltung des Erblasserwillens. Auch bei komplexen Herausforderungen wie der Unternehmensführung, Auslandserbschaften oder streitigen Erbengemeinschaften stehen sie zur Verfügung. Mit zwölf Standorten in Deutschland und einem internationalen Netzwerk an Experten bietet LINTILIA LAW kreative, maßgeschneiderte Lösungen.

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Insolvenz­verwaltung

Als erfahrene Insolvenzverwalter betreuen wir alle Arten von Insolvenzverfahren, mit einem besonderen Fokus auf Nachlassinsolvenzen, Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen. Wir setzen auf eine zügige und wirtschaftliche Bearbeitung und legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln. Bei Unternehmensinsolvenzen analysieren wir die Lage gründlich und erstellen individuelle Sanierungskonzepte, einschließlich Optionen wie dem Insolvenzplan. Besonders bei Nachlassinsolvenzen spielt die menschliche Komponente eine wichtige Rolle, sodass wir auf konsensorientierte und rechtlich fundierte Lösungen setzen.

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Nachlass­treuhandschaft

Die Nachlasstreuhandschaft bietet eine umfassende Lösung für Erben komplexer oder potenziell überschuldeter Nachlässe, indem ein Treuhänder die Verwaltung und Haftung für Nachlassverbindlichkeiten übernimmt. Durch den treuhänderischen Verkauf bleibt der Erbe wirtschaftlicher Eigentümer, während der Treuhänder die Erbauseinandersetzung und Abwicklung übernimmt, was finanzielle und rechtliche Risiken für den Erben eliminiert. Der Treuhänder kümmert sich um Gläubiger und alle Verwertungsaufgaben, und eventuelle Überschüsse werden dem Erben ausgezahlt. Diese Option bietet eine attraktive Alternative zur Ausschlagung der Erbschaft und schützt vor Haftungsrisiken wie der Insolvenzantragspflicht.

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Sanierungs­beratung 360 Grad

Erfahrene Berater von LINTILIA LAW begleiten Unternehmen sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Sanierung. Zur Sanierung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Unser Ziel und unsere Aufgabe sind es, die auf den jeweiligen Einzelfall passende Alternative durch genaue Analyse der Gesamtsituation zu identifizieren und tragfähige sowie zielführende Konzepte gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten. Zielstellung ist, die Sanierung durch Nutzung der richtigen Instrumente schnellstmöglich erfolgreich abzuschließen. Uns stehen dafür auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene in house erfahrene Experten mit den notwendigen Tools zur Verfügung, um die Analyse so präzise und schnell wie möglich vorzunehmen und bei Bedarf die Sanierung nicht nur auf rechtlicher, sondern auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene, umfassend zu gestalten. Die Bedürfnisse des Mandaten zu erkennen und ihn im Rahmen der Sanierung zielorientiert zu begleiten ist unser Hauptaugenmerk auf dem Weg aus der Krise.

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Eigenverwaltung / Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen, eine Krise aktiv zu steuern und den Betrieb unter eigener Verantwortung fortzuführen. Der Geschäftsführer bleibt handlungsfähig, während ein Sachwalter die gerichtliche Aufsicht übernimmt. Vorteile liegen in Kontinuität, rechtlichem Schutz und größerem Vertrauen der Gläubiger. Unsere Erfahrung als Insolvenzverwalter verschafft uns besonderes Know-how, um Anträge gerichtstauglich vorzubereiten, Sachwalter frühzeitig einzubinden und tragfähige Sanierungskonzepte zu entwickeln. Wir entsenden eigene Fachleute direkt ins Unternehmen vor Ort, übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern und begleiten bundesweit – von Vorbereitung und Antragstellung bis zum erfolgreichen Neustart..

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Nachlass­pflegschaften & Nachlass­verwaltungen

Wir bieten umfassende Unterstützung für die Übernahme des Nachlasspfleger- und Nachlassverwalteramtes, insbesondere bei Nachlässen mit Unternehmensbeteiligungen oder Auslandsvermögen. Dabei unterstützen wir Nachlasspfleger und -verwalter bei der Verwaltung und Verwertung komplexer Vermögenswerte und übernehmen bei Bedarf die Interims-Geschäftsführung für Unternehmen im Nachlass, um das Tagesgeschäft und die Sanierung effektiv zu führen. Zudem arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen, um Vermögenswerte wie Immobilien oder Kunstwerke zu ermitteln und gewinnbringend zu verwerten. Unsere Expertise sichert eine gründliche und effiziente Verwaltung zugunsten der Nachlassgläubiger und unbekannter Erben.

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Nachlass­planung

Nachlassplanung von LINTILIA LAW umfasst die Entwicklung langfristiger Konzepte zur geordneten Vermögensübertragung unter Einbeziehung rechtlicher Aspekte und wirtschaftlicher Interessen. Testament, Erbverträge und lebzeitige Vermögensstrategien (z. B. Schenkung, Nießbrauch) schaffen Klarheit und minimieren potenzielle Erbkonflikte. In komplexen Vermögenssituationen wie etwa bei Unternehmensbeteiligungen, größeren Immobilienbeständen oder Auslandsvermögen werden gezielte Gestaltungen unter steuerlicher Optimierung umgesetzt. Vorsorgevollmachten ebenso wie Patientenverfügungen und Gesellschaftsverträge werden integriert, um eine ganzheitliche Lösung zu gewährleisten. Unsere vielfach bewährte Beratung verbindet juristisches Fachwissen mit individueller Strategieentwicklung und bietet rechtliche Sicherheit, wirtschaftliche Effizienz und nachhaltige Nachlassgestaltung.

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Erb­moderation

Die Erbmoderation ist eine präventive Disziplin, die darauf abzielt, Konflikte im Erbfall zu vermeiden, indem sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine harmonische Nachlassregelung entwickelt. Im Gegensatz zur Erbmediation, die bestehende Erbstreitigkeiten nach einem Todesfall löst, antizipiert die Erbmoderation zukünftige Entwicklungen und berücksichtigt die individuellen Wertvorstellungen und Ziele der zukünftigen Erben. Der Erbmoderator benötigt tiefes Verständnis für die unausgesprochenen Ängste und Wünsche der Erben sowie fundierte juristische Kenntnisse, um eine konfliktfreie Erbregelung zu formulieren. Ziel ist ein maßgeschneiderter, harmonischer Erbprozess ohne pauschale Lösungen, da jeder Erbfall einzigartig ist.

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Erbschaftsteuerliche Gestaltung

Die LINTILIA Beratung zur Erbschaftsteuerlichen Gestaltung zielt auf die steueroptimierte Übertragung von Vermögen unter optimaler Kombination aus rechtlicher Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen. Durch Instrumente wie vorweggenommene Erbfolge, Nutzung von Freibeträgen, strategische und zielgerichtete Begünstigung von Betriebsvermögen und passgenaue Vermögensumstrukturierungen werden steuerliche Belastungen minimiert. Eigenständige Gestaltungsinstrumente haben wir für Herausforderungen bei ungünstigen Steuerklassen, Auslandsvermögen und bei Großerwerben (§ 13c, § 28a ErbStG) entwickelt. In der Überführung von Immobilienbeständen in steuerlich günstige Gesellschaftsstrukturen haben wir besondere Expertise. Die Beratung der Erbschaftsteuerspezialisten von LINTILIA LAW berücksichtigt stets auch die Auswirkungen anderer Steuerarten und integriert erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und internationale Aspekte, um individuelle, langfristig tragfähige Konzepte zu entwickeln.

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Testaments­vollstreckung

Als erfahrene Insolvenzverwalter betreuen wir alle Arten von Insolvenzverfahren, mit einem besonderen Fokus auf Nachlassinsolvenzen, Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen. Wir setzen auf eine zügige und wirtschaftliche Bearbeitung und legen großen Wert auf eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln. Bei Unternehmensinsolvenzen analysieren wir die Lage gründlich und erstellen individuelle Sanierungskonzepte, einschließlich Optionen wie dem Insolvenzplan. Besonders bei Nachlassinsolvenzen spielt die menschliche Komponente eine wichtige Rolle, sodass wir auf konsensorientierte und rechtlich fundierte Lösungen setzen.

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Insolvenzsteuerrecht

LINTILIA LAW berät an der Schnittstelle von Steuer- und Insolvenzrecht. Das Insolvenzsteuerrecht umfasst komplexe Fragestellungen, die sich aus dem Zusammenspiel von Abgabenordnung, Insolvenzordnung und Einzelsteuergesetzen ergeben. Eine präzise steuerliche Einordnung ist sowohl während der Krise als auch im Rahmen von Sanierungs- oder Insolvenzplanverfahren unverzichtbar. Unsere Expertise reicht von der periodengerechten Abgrenzung und Behandlung von Masseverbindlichkeiten über die steuerliche Absicherung von Sanierungsgewinnen bis zur Nachbetreuung nach Abschluss des Verfahrens. Ziel ist es, rechtssichere Prozesse zu gewährleisten und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu schaffen, die den Besonderheiten der jeweiligen Situation gerecht werden.

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Nachlassabwicklung im Auftrag

Die Nachlassabwicklung kann komplex, arbeitsintensiv und emotional herausfordernd sein. LINTILIA LAW übernimmt diese Aufgabe als vertrauensvolle externe Instanz – effizient, reputationswahrend und mit umfassender juristischer und betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Wir stehen Privatpersonen (Erben oder Erbengemeinschaften, Gemeinnützigen Organisationen, Kreditinstituten, Family Offices, Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern regelmäßig zur Seite, wenn es um die „schlüsselfertige Komplettabwicklung“ eines Nachlasses geht. Unsere Leistung umfasst sämtliche Schritte von der Bestandsaufnahme über Sicherung, Bewertung und Verwertung bis zur Verwaltung, steuerlichen Abwicklung und Kommunikation. Sie profitieren von einem transparenten, konsensorientierten Prozess aus einer Hand, inklusive standardisiertem Berichtswesen und hoher Fachkompetenz in Erb-, Steuer-, Gesellschafts- und Immobilienrecht.

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Nachlassinsolvenzverfahren

Nachlassinsolvenzverfahren sind gerichtliche Verfahren zur geordneten Abwicklung überschuldeter oder zahlungsunfähiger Nachlässe; auf Antrag — auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit — kann das Gericht einen Nachlassinsolvenzverwalter bestellen. Wir haben als Nachlassinsolvenzverwalter mehr als mehr als 2.000 Nachlassinsolvenzverfahren bearbeitet. Wir stehen bundesweit als Nachlassinsolvenzverwalter zur Verfügung, insbesondere bei großen und komplexen Nachlässen. Wir beraten Erben, Erbengemeinschaften und Nachlassgläubiger bei Antragstellung, Sicherung und Verwertung, prüfen Zahlungsfähigkeit und Überschuldung und erstellen Forderungsanmeldungen. Ziel ist die Haftungsbegrenzung für Erben sowie eine transparente, wirtschaftlich sinnvolle Befriedigung der Gläubiger. Bei komplexen oder zerrissenen Erbengemeinschaften setzen wir praktikable, fachlich fundierte Lösungen um.

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Weitere Leistungen

Internationales Erbrecht




Referenzen

Ausgewählte Referenzverfahren, in denen wir als Insolvenzverwalter und Sachwalter tätig waren

  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Verfahren mit US-Bezug
  • Telekommunikation / IT
  • Börsennotierte Gesellschaften & Anleihen
  • Immobilien Gesellschaften
  • Maschinenbau/Produktion/ Industrie